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Frisch angerichtet: Neuigkeiten aus dem Hause

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Vorgaben für Geoschutzangaben an der Frischetheke und im Onlinehandel

An der Frischtetheke und im Onlinehandel müssen Produkte mit Geoschutzangaben in Zukunft gekennzeichnet werden. Geschützte geografische Angaben (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) dienen den Konsumentinnen und Konsumenten als Qualitätsversprechen für Authentizität und Regionalität.

Die Anforderungen ihrer Herstellung sind mit EU-Verordnungen geregelt und die jeweilige Spezifikation ist im EU-Register hinterlegt. Darüber werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit den einschlägigen Unionszeichen in der Etikettierung informiert, damit der Verbraucher erkennt, dass es sich bei dem Erzeugnis um ein Produkt mit einer geschützten Bezeichnung handelt. Daher ist die Aufführung des gesetzlich vorgeschriebenen Unionszeichen in der Etikettierung unerlässlich.

Dies gilt auch für Produkte, die an Frischetheken als aufgeschnittene Fleisch-, Wurst- und Käseware oder im Onlinehandel angeboten werden. Die entsprechende Etikettierung wurde für diese Verkaufsbereiche neu geregelt, um eine europaweit einheitliche Darstellung der Siegel zu gewährleisten. Vor allem im Onlinehandel ist dies wichtig, da die Verbraucherin oder der Verbraucher hier gerade nicht die Möglichkeit hat, sich auf der Verpackung selbst über die Ware zu informieren. Es muss sichergestellt werden, dass die Information darüber, ob es sich bei dem Erzeugnis um eine g.g.A., eine g.U. oder eine g.t.S. handelt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei jeder Produktansicht sichtbar wird.

An den Frischetheken sind die nicht vorverpackten Erzeugnisse auf den Preisschildern mit den einschlägigen Unionszeichen zu kennzeichnen. Unsere Kund*innen finden das blau-gelbe g.g.A.-Logo zur Kennzeichnung des Schwarzwälder Schinken g.g.A. in unserem Downloadbereich.

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